Korrekturmaßnahmen

Definition des Begriffs („Was ist eine Korrekturmaßnahme?“) 

In der ISO 9000 wird eine Kor­rek­tur­maß­nah­me als „Maß­nah­me zur Be­sei­ti­gung der Ur­sa­che ei­nes er­kann­ten Feh­lers oder ei­ner an­de­ren un­er­wünsch­ten Si­tua­ti­on“ be­schrie­ben. Dies­be­züg­lich geht es we­ni­ger dar­um den Feh­ler z. B mit­tels ei­ner Re­pa­ra­tur zu be­rei­ni­gen, son­dern eher um die Er­ken­nung und Be­sei­ti­gung von Feh­ler­ur­sa­chen, da­mit iden­ti­sche Feh­ler nicht er­neut auftreten.

Was wird innerhalb von Korrekturmaßnahmen gefordert? 

Die ISO 9001 for­dert Kor­rek­tur­maß­nah­men zur Be­sei­ti­gung von Feh­ler­ur­sa­chen hin­sicht­lich ei­nes wie­der­hol­ten Auf­tre­tens. Zu­dem wird ge­for­dert, dass die dar­aus re­sul­tie­ren­den Maß­nah­men an die Grö­ße des vor­ge­fal­le­nen Feh­lers an­ge­passt wer­den. Dar­über hin­aus wird ein kla­res do­ku­men­tier­tes Ver­fah­ren ge­for­dert, wel­ches den fol­gen­den Um­fang enthält:

a) Feh­ler­be­wer­tung (ein­schließ­lich Kun­den­be­schwer­den),
b) Er­mitt­lung der Ur­sa­chen von Feh­lern,
c) Be­ur­tei­lung des Hand­lungs­be­darfs, um das er­neu­te Auf­tre­ten von Feh­lern zu ver­hin­dern,
d) Fest­stel­lung von er­for­der­li­chen Maß­nah­men so­wie Rea­li­sie­rung sel­bi­ger,
e) Do­ku­men­ta­ti­on der Er­geb­nis­se über er­grif­fe­nen Maß­nah­men und
f) Be­wer­tung der Wirk­sam­keit der er­grif­fe­nen Korrekturmaßnahmen.

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Was ist der Unterschied zwischen Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen?

Es wer­den im all­ge­mei­nen zwei un­ter­schied­li­che Ver­fah­ren zur Ver­mei­dung von Feh­lern un­ter­schie­den. Zum ei­nen die Kor­rek­tur­maß­nah­me und zum an­de­ren die Vor­beu­ge­maß­nah­me.

So­fern be­reits ein Feh­ler oder eine Ab­wei­chung er­kannt wur­de, wird das wei­te­re Vor­ge­hen in Form ei­ner Feh­ler­ana­ly­se und Ab­stell­maß­nah­me als Kor­rek­tur­maß­nah­me be­schrie­ben. Wenn je­doch noch kein/e Fehler/Abweichung er­kannt, im Vor­feld aber eine mög­li­che Feh­ler­quel­le iden­ti­fi­ziert wur­de, dann wer­den nach­fol­gen­de Pro­zes­se als Vor­beu­ge­maß­nah­me deklariert.

Welche Vorteile bringen Korrekturmaßnahmen? 

In­iti­ier­te Kor­rek­tur­maß­nah­men tra­gen so­wohl zur Bei­be­hal­tung und Stei­ge­rung der Pro­dukt- und/oder Dienst­leis­tungs­qua­li­tät so­wie der Qua­li­tät der in­ter­nen Pro­zes­se bei und sta­bi­li­sie­ren die­se Aspek­te langfristig.

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